Allgemeine Geschäftsbedingungen der Timeless GmbH
Für Verträge zwischen der Timeless GmbH, Maysweg 1A (nachfolgend “Auftragnehmer” genannt) und deren Werbekunden (nachfolgend “Auftraggeber” genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an.
1.Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die zur Verfügung-Stellung von einer LED-Werbewand, zur Darstellung von Werbung für die gebuchten Zeiträume an dem Standort
Maysweg 1A, 47918 Tönisvorst
Diese LED-Werbewand wird dem Auftraggeber für die gebuchten Zeiträume zur Verfügung gestellt, um seine Werbung darzustellen. Außer zur Darstellung der gebuchten Werbung hat der Auftraggeber keinerlei Anspruch auf Nutzung der LED-Werbewand oder einzelne Geräte oder Elemente innerhalb der LED-Werbewand.
2.Laufzeit
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag. Er kann beidseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat erstmals zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um die bei Vertragsabschluss gewählte Laufzeit.Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei Erreichen der vom Hersteller angegebenen maximalen Laufleistung (Betriebsstunden) der Geräte in einer Videowand den Vertrag aufzuheben.
3.Pflichten des Auftraggebers
Die Art und der Inhalt von Werbesequenzen werden vom Auftraggeber bestimmt und liegen in dessen Verantwortung. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Auftragnehmer entstehen können.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die Werbung in dieser Hinsicht zu überprüfen.
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Auftragnehmers Probleme bei der Übermittlung auftreten. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft den Auftragnehmer keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Auftragnehmers Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.Inhalt von Werbesequenzen
Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, jeden einzelnen Spot zu genehmigen oder abzulehnen. Ein rechtlicher Anspruch auf die Wiedergabe einzelner Spots ist ausgeschlossen. Wird ein Spot vom Auftragnehmer aufgrund von nachvollziehbaren Vorbehalten von der Wiedergabe ausgeschlossen, so hat der Auftraggeber das Recht innerhalb von 24 Stunden, nachdem er über den Ausschluss seines Spots informiert wurde, eine Alternative zu liefern. Liefert er diese nicht, so kann der Auftragnehmer den Spot komplett und ohne Anspruch auf Rückvergütung streichen. Der Auftraggeber kann bis zur nächsten regulären Aktualisierung (in der Regel am folgenden Werktag) einen Ersatz liefern.
5.Urheberrechte
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages versichert der Auftraggeber, dass sämtliche Inhalte seiner Werbespots oder Inhalte von Spots einer beauftragten Agentur in seinem Urheberrecht liegen oder deren Verwendung in dieser Form vom Urheber schriftlich genehmigt wurde und die Genehmigung für den gesamten Zeitraum der Darstellung gültig ist. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer umgehend zu informieren, sofern er Kenntnis über mögliche Verletzungen der Rechte Dritter oder das Auslaufen von Freigaben erhält.
6.Format und Darstellung
Werbesequenzen können generell aus stehenden Bildern, Animationen, Videos oder einer Kombination aus diesen Elementen bestehen. Alle Daten müssen dem Auftragnehmer fertig montierte (mit allen gewünschten Texten und Logos versehen) Bilder im JPEG Format oder fertige Videos im AVI Format zur Verfügung gestellt werden. Eine Wiedergabe von Ton erfolgt nicht. Die Kosten für die Erstellung oder eine eventuelle Anpassung der Spots durch den Auftragnehmer oder eine externe Agentur übernimmt der Auftraggeber.
7.Standorteigenschaften
Der Auftraggeber hat die freie Verfügung über die Art und den Inhalt der dargestellten Werbesequenzen. Unabhängig hiervon muss der dargestellte Inhalt den rechtlichen Anforderungen des Standorts genügen. Das bedeutet, dass nicht jugendfreie Inhalte generell nicht dargestellt werden dürfen und an einigen Standorten weitere Einschränkungen erforderlich sein können, um beispielweise den Straßenverkehr nicht negativ zu beeinflussen. Dies kann bei manchen Standorten bedeuten, dass Videos oder komplexe Animationen nicht verwendet werden können. Ein Rabatt- oder ein Rückvergütungsanspruch entsteht hierdurch nicht.
8.Dauer einer Werbesequenz
Eine Werbesequenz besteht aus einer Präsentation von maximal 10 Sekunden Länge. Bis zu 0,5 Sekunden werden zur Überblendung auf die nächste Sequenz verwendet. Bucht der Auftraggeber mehrere Sequenzen hintereinander, so kann er über den gesamten Zeitraum, abzüglich der einmaligen Überblendung von 0,5 Sekunden verfügen.
9.Abspielzeiten und Wiederholungsrate
Die Werbungsequenzen werden täglich zwischen 6:00 und 24:00 Uhr abgespielt.
Sofern die LED-Werbewand nicht ausgelastet ist, behält sich der Auftragnehmer vor die restliche Zeit mit eigener Werbung zu füllen oder die vereinbarte Wiederholungsrate nach eigenem Ermessen zu erhöhen. Der Auftragnehmer gibt keine Garantie für die Darstellung einzelner Spots zu einer bestimmten Uhrzeit oder in einer bestimmten Reihenfolge.
Der Auftragnehmer behält sich vor, bis zu 8 x täglich aktuelle Nachrichten oder Veranstaltungshinweise für jeweils bis zu 5 Minuten einzublenden.
10.Sichtbarkeit der Werbung und Konkurrenzausschluss
Der Auftragnehmer garantiert eine „Online-Zeit“ von 95% der gebuchten Werbezeit.
Sollte mehr als 5 % der gebuchten Zeit nicht dargestellt werden, weil beispielsweise die LED-Werbewand nicht einsatzbereit ist, oder wegen Wartungsarbeiten abgeschaltet werden muss, so wird die Ausfallzeit dem Auftraggeber gutgeschrieben.
Dies betrifft jedoch keine Ausfallzeiten, die sich dem direkten Einfluss des Auftragnehmers entziehen, wie z.B. durch höhere Gewalt. Wird eine Wand beispielsweise durch den Einfluss Dritter zugestellt (Bauarbeiten, parkende Fahrzeuge oder Ähnliches) so entsteht für den Auftraggeber hieraus kein Anspruch auf eine Erstattung. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf eine Rückvergütung, wenn die LED-Werbewand durch Umwelteinflüsse wie Regen, Nebel oder extreme Sonneneinstrahlung schlecht zu sehen ist. Dem Auftraggeber wird keinerlei Exklusivität zugesichert. Der Auftragnehmer behält sich vor die Kunden für Spots nach eigenem Ermessen zu wählen, auch wenn hierdurch konkurrierende Werbung von Mitbewerbern des Auftraggebers auf derselben oder einer anderen LED-Werbewand erscheint.
11.Datensicherung
Der Auftragnehmer haftet nicht für die zur Darstellung überlassenen Daten. Eine Geheimhaltungsverpflichtung ist nicht vereinbart. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Sicherung der Daten, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt. Unabhängig davon hat der Auftragnehmer das Recht sowohl die Bild-, Ton- und Textdaten der Werbung, als auch Adressdaten für eine Abrechnung digital zu speichern.
12.Aktualisierung der Werbung
Der Inhalt der LED-Werbewand kann maximal innerhalb von zwei Werktagen aktualisiert werden. Die erste Aktivierung sowie eine Aktualisierung ist für jede zusammenhängende Sequenz pro Monat kostenlos. Jede weitere Aktualisierung wird mit 50 € zzgl. MwSt. abgerechnet. Die Daten müssen dem Auftragnehmer am Tag der vor der gewünschten Aktualisierung bis spätestens 14:00 Uhr in der endgültigen Form vorliegen. Bei einer späteren Abgabe kann die Aktualisierung der Werbesequenz nicht mehr garantiert werden und der Auftragnehmer behält sich vor den vorherigen Spot zu verwenden oder den Spot bis zur nächsten Aktualisierung gänzlich zu streichen. Ein Rückvergütungsanspruch resultiert hieraus jedoch nicht.
13.Haftung
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der Gesetze und dieses Vertrages, jedoch nicht für eventuell entstandene Schäden, gleich welcher Art, die durch eine falsche oder keine Darstellung der Werbung entstehen. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich in der Höhe der vom Auftraggeber bereits bezahlten Gebühren für die Darstellung der Werbung in den letzten 12 Monaten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
14.Sonstiges
Der Auftragnehmer darf den Firmennamen und das Logo des Auftraggebers in die eigene Referenzliste aufnehmen und diese für Werbezwecke sowohl im Internet, als auch in Form von Druckerzeugnissen oder auf Werbewänden verwenden.
15.Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung soweit umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung verfolgte Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Jedwede Änderung an diesem Vertrag bedarf der Schriftform. Mündliche Absprachen werden nicht getroffen. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
16.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Kempen.
Timeless GmbH, Maysweg 1A, 47918 Tönisvorst, vertreten
durch den Geschäftsführer Klaus Jäger
Tel.:02151-8988899
E-Mail: info@toevo-werbung.de
www.toevo-werbung.de